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Vollmacht und Vorsorge

Die Notarin beurkundet Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen und veranlasst die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere auf den Gebieten:
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Generalvollmacht
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Vorsorgevollmacht
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Betreuungsverfügung
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Patientenverfügung
Ansprechpartner:
Notarin Karin Schmidt
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