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Formulare

Zur Beschleunigung der Bearbeitung, Beratung und/oder Vertretung in Ihrer rechtlichen Angelegenheit können Sie auf dieser Seite Beratungshilfe sowie Prozess- und/oder Verfahrenskostenhilfe mit den notwendigen Hinweisen online herunterladen (downloaden), die Dokumente am Computer oder Smartphone ausfüllen und vorab (elektronisch) an unsere Kanzlei einsenden. Die Dateien stehen im pdf-Format zur Verfügung und können mit dem Adobe Reader betrachtet, bearbeitet, gespeichert und ausgedruckt werden. Bitte drucken Sie sich die Formulare nach dem Ausfüllen aus und reichen Sie diese nachträglich per Post, per Mail oder persönlich an einem unserer Standorte ein.

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Beratungshilfe bekommen, um sich rechtlich beraten und, soweit erforderlich, vertreten zu lassen. 

Ein Zivilprozess kostet Geld. Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und – wenn notwendig – für einen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, wird ihr die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten durch die Prozesskostenhilfe ermöglicht. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zum Recht haben - unabhängig von Vermögen und Einkommen.

Die Prozesskostenhilfe muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Gericht beantragt werden, das für den Zivilprozess zuständig ist. In dem Antrag muss der Sachverhalt ausführlich und vollständig – einschließlich der zur Verfügung stehenden Beweismittel – dargestellt werden, damit das Gericht die vom Gesetz geforderte „hinreichende Aussicht auf Erfolg“ prüfen kann.

Dem Antrag müssen außerdem eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege in Kopie beigefügt werden. 

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