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Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts werden von dem Gesetzgeber immer höhere Anforderungen an Vermieter und Verwalter gestellt. Bereits kleine Formfehler führen zu Rechtsverlusten, die oft erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl auf gewerblicher und privater Vermieter-, Mieter-, Wohnungseigentümer- und Verwalterseite insbesondere auf den Gebieten:
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Mietvertragsgestaltung
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Kündigung des Mietvertrages z.B. bei Eigenbedarf
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Zahlungsverzug
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Mietminderung
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Schönheitsreparaturen
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Betriebskostenabrechnung
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Kaution
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Hausgeld
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Anfechtung von WEG-Beschlüssen
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WEG-Versammlungen
Kontaktieren Sie uns!
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