Dieselkunden in deren Auto ein illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, steht in Zukunft ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zu. Der BGH urteilte diesbezüglich, dass ein Anspruch in Höhe von 5 – 15 Prozent des Kaufpreises angemessen ist. Dabei muss sich der Kunde allerdings gegebenenfalls einen Abzug für die bisherige Nutzung seines Fahrzeuges gefallen lassen.
Neu ist in diesem Zusammenhang, dass dem Hersteller kein vorsätzliches und sittenwidriges Handeln mehr vorgeworfen werden muss, sondern die Feststellung von Fahrlässigkeit bereits ausreicht, was dem Kunden die Beweisführung erleichtern dürfte.
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