top of page

Schmerzensgeld bei Pflichtverletzung der Verkehrssicherung



Eine Gemeinde verletzt die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht, wenn sie bei der Gestaltung einer Fußgängerzone Unebenheiten im Gehweg nicht vermeidet und dadurch Passanten stürzen sowie sich verletzen.


Die Gemeinde ist dann verpflichtet zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und zum Schadensersatz entsprechend ihrer Haftungsquote.


 

Wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.


SPES Partner

Ihre Rechtsanwälte & Notarin in Lüneburg und Adendorf


Lüneburg

Am Sande 48

21335 Lüneburg

Tel.: 04131 - 756 95 60

Fax: 04131 - 756 95 656


Adendorf

Bunsenstraße 8 b

21365 Adendorf

Tel.: 04131 - 220 413

Fax: 04131 - 223 175

Comments


bottom of page