Eine Gemeinde verletzt die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht, wenn sie bei der Gestaltung einer Fußgängerzone Unebenheiten im Gehweg nicht vermeidet und dadurch Passanten stürzen sowie sich verletzen.
Die Gemeinde ist dann verpflichtet zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und zum Schadensersatz entsprechend ihrer Haftungsquote.
Wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.
SPES Partner
Ihre Rechtsanwälte & Notarin in Lüneburg und Adendorf
Lüneburg
Am Sande 48
21335 Lüneburg
Tel.: 04131 - 756 95 60
Fax: 04131 - 756 95 656
E-Mail: info@rechtsanwaelte-lueneburg.de
Adendorf
Bunsenstraße 8 b
21365 Adendorf
Tel.: 04131 - 220 413
Fax: 04131 - 223 175
E-Mail: info@rechtsanwaelte-lueneburg.de
Comments