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Das Scheidungsverfahren



Scheidung ohne Anwalt?

Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich, da vor dem Familiengericht für ein Ehescheidungsverfahren Anwaltszwang besteht.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann aber ein Ehepartner die Scheidung durch einen Scheidungsanwalt einleiten. Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung zu und beauftragt keinen eigenen Scheidungsanwalt.


Wann liegt eine einvernehmliche Scheidung vor?

Die Eheleute leben seit einem Jahr voneinander getrennt. Beide wollen die Scheidung. Sind die Eheleute Eltern gemeinsamer Kinder soll es bei dem gemeinsamen Sorgerecht bleiben. Es soll keine gerichtliche Entscheidung über Ehewohnung, Hausrat, Unterhalt und Zugewinn erfolgen. Der Versorgungsausgleich, also die Klärung der Rentenanwartschaften in der Ehezeit, wird im Scheidungsverfahren durchgeführt.


Wann leben Eheleute getrennt?

Eheleute leben getrennt, wenn einer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder in der Ehewohnung getrennte Bereiche geschaffen werden und nicht länger gemeinsam gewirtschaftet und gelebt wird. Einer oder beide Ehepartner lehnen die Fortführung der Ehe ab.

Kommt es zu einer kurzfristigen Versöhnung, hat dies keinen Einfluss auf das Trennungsjahr. Die Eheleute werden in dem Scheidungstermin durch das Gericht persönlich angehört, seit wann sie getrennt leben.


Wie hoch sind die Scheidungskosten?

Anwalts- und Gerichtskosten berechnen sich nach Gegenstandswerten.

Für das Scheidungsverfahren ist von beiden Eheleuten das Nettoeinkommen anzugeben, diese Summe wird verdreifacht und das Ergebnis anhand der Gebührentabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und der Gerichtskostentabellen (FamGKG) ermittelt.

Wir berechnen die voraussichtlichen Kosten anhand Ihrer Daten. Bei geringen Einkünften kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.

 

Wenn Sie einen Anwalt für Ehe- und Familienrecht brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.


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